Hinweise zur Nutzung von Bildern und Fotos im Internet

by msk


Häufig erlebe ich es, sei es auf sozialen Medien, dem persönlichen Blog, YouTube oder auch auf Twitch, dass der Umgang mit Bildern doch recht freizügig behandelt wird. Und mit freizügig meine ich nicht, wie Heidi Klum mal wieder Hans und Franz in die Kamera hält, um neue Schlagzeilen zu gestalten. Vielmehr ist damit gemeint, dass der rechtliche Rahmen missachtet wird. Denn Bilder unterliegen ganz allgemein gesprochen dem urheberrechtlichen Schutz. Und meist wird einfach von irgendwelchen Drittseiten via copy und paste ein Bild für eigene Belange genutzt. Kaum jemand macht sich allerdings Gedanken, welchen rechtlichen Rahmen er dort umgeht – ein weiteres Problem im „scheinbar“ anonymen und rechtsfreien Raum Internet, getreu dem Motto: 'Ach, ich werde ja sowieso nicht erwischt. Ist mir also egal.' Dass es aber auch anders kommen kann und eine Abmahnung im Briefkasten liegt, ist wirklich nicht selten der Fall. Schließlich nutzt man anderes Gedanken- und Kunstgut ohne Genehmigung. Man geht ja auch nicht in eine Vernissage, macht sich dort ein Bild zu eigen, schreibt ein Pappschild mit der Namensgebung seines Werkes und preist es als sein eigenes an.

Urheberrechtsschutz an Bildern

Im Internet gibt es bereits zahlreiche Artikel zu diesem Thema. Und dennoch kommt die Problematik nur bei einem Bruchteil der internetnutzenden Bevölkerung an. Ich möchte folgend eine Art Hilfestellung geben, wann man welche Bilder und Fotos im Internet nutzen darf.

Nehmen wir das Beispiel Twitch: Es geht schon bei der offziellen Kanalpräsentation los (von Foren möchte ich gar nicht erst sprechen). Dort werden willkürlich als Banner, Overlays, Buttons oder Profilfotos Bilder genutzt, die v.a. urheberrechtlich geschützt sind und wofür die Kanalbetreiber keine Nutzungsrechte innehaben. Und vorab: Man darf nur die wenigsten wirklich ohne Zustimmung und namentliche Nennung für die eigene private oder kommerzielle Nutzung verwenden. Denn auch Grafiken und Illustrationen können – wie Fotos oder Texte – urheberrechtlichen Schutz genießen, sofern es sich bei ihnen um ein Werk handelt. Auch andere Rechte wie etwa Marken- und Geschmacksmusterrechte können eine Rolle spielen.

FAQ

Nachfolgend soll ein kleines FAQ die wichtigsten Antworten rund um das Thema Bildrechte geben:

 

(0) Machst du selbst ein Foto oder gestaltest ein Bild grafisch komplett neu, hast du auch die Bildrechte und kannst diese als Urheber frei nutzen. Du musst lediglich allerdings darauf achten, dass abgebildete Personen mit einer Veröffentlichung einverstanden sind.

 

(1) Was muss ich bei der Verwendung von Fotos, deren Herkunft und Urheberschaft ich nicht kenne, beachten?

 

Grundsätzlich sollte von der Verwendung von Fotos, deren Herkunft bzw. deren Urheberschaft nicht bekannt ist, Abstand genommen werden. Speziell bei der Verwendung von Fotos aus dem Internet (etwa via Google) ist Zurückhaltung geboten. Allein der Umstand, dass ein Foto für jedermann im Internet frei zugänglich ist, besagt noch nichts über die Zulässigkeit der Nutzung durch Dritte. Es ist immer vorab zu klären, wer Urheber ist und wer die Verwertungsrechte bzw. welche Verwertungsrechte der Verwender (vervielfältigen, verbreiten und öffentlich ausstellen) hat bzw. ob gegebenenfalls abgebildete Personen der Verwendung zugestimmt haben.
Praxishinweis: Es gibt im Internet Fotos (etwa auf Wikipedia, Pixabay usw.), die der sogenannten Creative-Common-Lizenz unterliegen oder aber gemeinfrei zur Verfügung stehen. Diese können unter bestimmten Bedingungen kostenlos genutzt werden. Allerdings gibt es sechs verschiedene Lizenztypen. Man muss also genau schauen, welche Lizenz für das eigene Vorhaben benötigt wird.

(2) Bedarf es für das Bestehen des Urheberrechtsschutzes an einem Foto einer Kennzeichnung, z.B. mit einem Urheber- oder Copyrightvermerk?


Leider nein. Denn allein die Schaffung des Fotos reicht für die Begründung aus – auch ohne Markierung. Es bedarf weder einer Registrierung, noch anderer Kennzeichnungen des Fotos. Das deutsche Urheberrecht kennt den oftmals inflationär genutzten Copyrightvermerk gar nicht, sondern lediglich den Urhebervermerk. Der Copyrightvermerk entstammt dem US-amerikanischen Recht. Im Zweifelsfall muss also immer die Urheberschaft eruiert werden. Ein freiwilliger Vermerk über die Urheberschaft ist jedoch möglich und hat auch einen praktischen Vorteil. Denn bis zum Beweis des Gegenteils begründet dieser Vermerk zunächst die Vermutung, dass derjenige, der als Urheber bezeichnet ist, auch Urheber ist. Derjenige, der sich auf das Urheberrecht beruft, hat dies zunächst also auch zu beweisen.

(3) Wann muss ich als Nutzer eines Fotos einen Urhebervermerk anbringen?


Der Urheber hat das Recht zur Anerkennung seiner Urheberschaft. Sofern ein Foto – genehmigungsfrei oder nach erteilter Lizenz vom Berechtigten – von dir genutzt werden kann, ist im Zweifel immer der Urhebervermerk anzugeben, es sei denn, es wurde mit dem Urheber oder Nutzungsberechtigten ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung geschlossen. Verwendest du das Foto trotz Einwilligung ohne Urhebervermerk, obwohl dies erforderlich gewesen wäre, dann stellt sich dies als Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts dar und begründet einen eigenen Schadenersatzanspruch des Urhebers gegen dich. Und das kann teuer werden. Es ist also Vorsicht geboten! Eine Formvorgabe für den Vermerk besteht nach deutschem Recht übrigens nicht.

(4) Welche Nutzungsrechte muss ich mir für eine Nutzung einräumen lassen?


Das hängt von der beabsichtigten Nutzung ab. Es sollten immer möglichst weitreichende Rechte eingefordert werden. Allerdings kann dies die Lizenzgebühren natürlich zunächst erhöhen. Die Lizenz sollte nach Möglichkeit immer räumlich, zeitlich und inhaltlich unbefristet sowie übertragbar erteilt werden. Insbesondere für die Verwendung von Fotos im Internet ist eine zeitliche, wie auch räumliche Befristung nicht zu akzeptieren, da im Internet verbreitete Inhalte sich in der Regel kaum einschränken lassen. Die Übertragbarkeit der Nutzungsrechte auf Dritte ist zum Einen für die Weitergabe der Fotos, zum Anderen auch um diese z.B. in den sozialen Medien einsetzen zu können, erforderlich, da z.B. Facebook die Einräumung von Nutzungsrechten an eingestellten Fotos verlangt. Prinzipiell macht dies aus wirtschaftlicher Sicht aber nur Sinn, wenn du mit deinem Auftritt im Internet schon eine gewisse Größe, Reichweite und Professionalität erreicht hast. Ansonsten solltest du auf lizenzfreie, kostenlose Bilder zurückgreifen.

(5) Darf ich ein gekauftes Foto, welches ich für eine konkrete Einzelnutzung erworben habe, mehrfach verwenden oder an Dritte zur Verwertung weitergeben?


Nein. Angenommen, du benötigst für deinen Kanal oder deine Website ein Banner und erwirbst dieses bei einer Agentur für eine einmalige Nutzung für diesen konkreten Nutzungszweck, dann darfst du das Foto weder erneut verwenden, noch einem Dritten zur Nutzung überlassen. Maßgeblich für die Nutzungsberechtigung ist auch hier die vereinbarte Lizenz (oder gar Eigentumsübertragungsregelung, wenn das Bild durch Dritte genutzt werden soll).

(6) Darf ich geschützte Inhalte bearbeiten und diese individuellen Bilder dann nutzen?


Jein. Bearbeitungen von Fotos, oder anderer urheberrechtlich geschützten Inhalte zu veröffentlichen und zu verwerten ist nach § 23 UrhG nur mit Einwilligung des Urhebers zulässig. Ich kann also nicht ein Bild nehmen, die Farbe ändern oder ein paar Striche einfügen und dann darauf bestehen, ein neues Werk erschaffen zu haben, für welches ich nun die Urheberrechte besitze.
Dagegen dürfen Werke, die nach § 24 UrhG in freier Benutzung eines Werkes entstanden sind, ohne Einwilligung des Berechtigten veröffentlicht und verwertet werden. Eine freie Bearbeitung eines Fotos ist z.B. dann anzunehmen, wenn das neu geschaffene Werk sich so von dem ursprünglichen Werk abhebt, dass die Eigenart des ursprünglichen Werkes verblasst. Wann aber der Abstand zwischen Ausgangsbild und Bearbeitung ausreichend ist, um von einer freien Bearbeitung ausgehen zu können, ist einzelfallabhängig.

(7) Was muss ich bei der Erstellung von Drohnenfotos bzw. bei deren Verwendung beachten?


Aufnahmen mit modernen Drohnen kommen auf Twitch oder YouTube immer mehr in Mode. Es gelten für Nutzer von Drohnen besondere Bestimmungen. Drohnen sind unbemannte Luftfahrtzeuge oder Luftfahrtsysteme für deren Einsatz das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und die Luftverkehrs-Ordnung (Luft-VO) gelten. Ab 5 Kilo Gewicht bedarf es einer Aufstiegsgenehmigung, in der Regel vom zuständigen Luftfahrbundesamt des jeweiligen Bundeslandes. Zudem ist die Nutzung z.B. über Menschenansammlungen verboten. Für die Erstellung von Fotos ist darüber hinaus auch bei der Nutzung einer Drohne zu beachten, dass die Privatsphäre von Personen nicht verletzt wird. Dies wäre der Fall, wenn durch Aufnahmen von Personen oder durch das Überfliegen von Privatgrundstücken Persönlichkeits- oder Eigentumsrechte verletzt würden. Es dürfen auch keine Bereiche eines Grundstücks fotografiert werden, die nicht ohne Hilfsmittel sichtbar sind. Ein spannendes Feld, bei dem viele noch nicht wissen, auf was zu achten ist – auch wenn die Aufnahmen toll aussehen.

(8) Sind Haftungsausschlüsse wirksam?


Nein. Häufig sieht man im Internet Disclaimer. Disclaimer für Haftungsausschlüsse à la „Ich hafte für keinerlei Inhalte auf dieser Website.“ sind schlichtweg ohne jeglichen Rechtsgrund und damit wirkungslos. Diese Praktiken sind eine rechtliche Blase aus dem angloamerikanischen Raum, in dem dies möglich ist. Ob ein Inhaber eine Website für eine etwaige Rechtsverletzung auf seiner Seite haftet oder nicht, kann und soll er nicht selbst mit einer willkürlichen eigenen Erklärung entscheiden. Und das ist auch gut so!

Fazit

Die Thematik der Bildrechte ist zu Zeiten der sozialen Medien, in denen täglich massig Fotos gepostet werden, schwierig zu überblicken, da man durch wiederkehrende Handlungen schnell annehmen könnte, dass etwas erlaubt sei, weil es ja jeder tut. Allerdings gehören, wie in den FAQ zu sehen ist, hierbei die Sinne geschärft, um etwaigen Schadensersatzansprüchen aus dem Weg zu gehen. Dies betrifft v.a. im großen Stil tätige, gewerbliche Kanalbesitzer, Blogger o.ä. Versucht euch also zu disziplinieren und auch ein Stück weit zu sensibilisieren, denn im Zweifel kann es bei Rechtsverletzungen sehr teuer werden. Und ob Bilder im Internet lizenzfrei oder -pflichtig sind, sagt noch lange nichts über die Qualität dergleichen aus.


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Kommentare: 2
  • #1

    Absche (Montag, 03 Juli 2017 22:43)

    War mir selber schon vieles klar, da ich mal eine eigne Foto Website hatte mit lo-fi, Lomo, Polaroid und Holga-Fotografien. Alles selber gemacht und meist ohne Personen. Alles unkritisch. Interessant finde ich aber auch die Frage welche Rechte man alles abtritt, wenn man z. B. Bei Facebook persönliche Bilder einstellt.

  • #2

    msk (Montag, 03 Juli 2017 22:47)

    Ja guter Punkt. Das ist zumindest umstritten. Typisch amerikanische AGB, die in Deutschland nicht immer standhalten müssen. Aber jeder sollte wissen, dass man auf Facebook nicht alles posten sollte ;)